Abonnementsbedingungen 2011/12
Meisterkonzerte
1. Die Abonnements „Gütersloher Meisterkonzerte“ werden
für die Spielzeit 2011/2012 abgeschlossen und verlängern sich für
die folgende Spielzeit 2012/2013, wenn sie nicht bis zum 30.April
2012 schriftlich gekündigt werden.
2. Der Abonnementsausweis ist übertragbar. Für die Begleichung des Abonnementspreises haftet jedoch derjenige, auf dessen Namen die Abonnementsrechnung ausgestellt ist.
3. Für versäumte Konzerte kann kein Ersatz gewährt werden.
4. Der Abonnementsbetragkann sowohl als Einmalzahlung als auch in zwei Raten gezahlt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten der Zahlung;
Nach Erteilung einer Einzugsermächtigung wird die Abonnementsrechnung im Lastschriftverfahren zu den genannten Terminen beglichen.
Abonnementsbedingungen 2011/12
Theater
1. Die Abonnements „Musik und Theater I, II, III, IV“,
„Theater der Welt I, II“, „Boulevard, Boulevard I, II“, "Die Oper",
„Theater am Nachmittag“ und „Panoramamusik“ werden für die
Spielzeit 2011/12 abgeschlossen und verlängern sich für die
folgende Spielzeit 2012/13 wenn sie nicht bis zum 30.April 2012
schriftlich gekündigt werden.
2. Der Abonnementsausweis ist übertragbar. Für die Begleichung des Abonnementspreises haftet jedoch derjenige, auf dessen Namen die Abonnementsrechnung ausgestellt ist.
3. Für versäumte Vorstellungen kann kein Ersatz gewährt werden. Der Tausch zu einem anderen Termin der gleichen Vorstellung ist nach Maßgabe der vorhandenen Plätze möglich. Die Tauschgebühr beträgt 2,- €.
Der Abonnementsbetrag kann sowohl als Einmalzahlung als auch in zwei Raten gezahlt werden. Sie haben folgende Möglichkeiten der Zahlung;
Theater für Kinder
1. Die Abonnements „Theater für Kinder“ (ab ca. 4/ab ca. 6
Jahre) und „Fidolino – Konzertgeschichten für Kinder im
Vorschulalter“ und „Pasta-Theater“ werden für die Spielzeit
2011/2012 abgeschlossen.Die Verlängerung in die Spielzeit 2012/2013
ist auf schriftlichem oder telefonischem Wege bis zum 30.April 2012
möglich.
2. Der Abonnementsausweis ist übertragbar. Für die Begleichung des Abonnementspreises haftet jedoch derjenige, auf dessen Namen die Abonnementsrechnung ausgestellt ist.
3. Für versäumte Vorstellungen kann kein Ersatz gewährt werden.
4. Der Abonnementsbetrag muss in einer Rate bis zum 15. September gezahlt werden. Die Abonnementsrechnung kann nach Erteilung einer Einzugsermächtigung auch im Lastschriftverfahren beglichen werden.
Abobedingungen 2011/2012 als Download